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Maklerprovision: Wer muss was bezahlen?

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In der Welt der Immobilienvermittlung ist die Maklerprovision ein wesentlicher Faktor. Doch wer muss was bezahlen? Gerade in Regionen wie Südbaden, wo der Immobilienmarkt boomt, ist es wichtig, die entsprechenden Regelungen zu kennen.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung von Immobilien erhält – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Objekten. In der Alltagssprache bezeichnen Begriffe wie Provision, Courtage oder Gebühr meist dasselbe: das Honorar für die erbrachte Dienstleistung des Maklers. Laut § 652 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird die Provision erst fällig, wenn der Makler seine Vermittlung erfolgreich abgeschlossen hat, das heißt, wenn ein Miet- oder Kaufvertrag rechtsgültig unterschrieben wurde. 

Regelung der Maklerprovision in Südbaden

In Südbaden gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie in ganz Deutschland. Seit dem 23. Dezember 2020 bestimmt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, dass Käufer und Verkäufer die Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien in der Regel gleichmäßig teilen. Diese einheitliche Regelung schafft Transparenz und verteilt die finanziellen Belastungen fair zwischen den Parteien.

Optionen zur Verteilung der Provision beim Kauf und Verkauf

Die wichtigste Neuerung des Gesetzes von 2020 ist die Möglichkeit, die Maklerprovision nach dem Halbteilungsgrundsatz zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen. Das bedeutet, dass der Käufer nur dann eine Provision zahlt, wenn der Verkäufer mindestens den gleichen Anteil übernimmt. Wenn die Verkäuferseite die Maklerkosten vollständig übernehmen möchte, kann dies ebenfalls im Vertrag festgelegt werden. 

Beim Verkauf oder Kauf von Mehrfamilienhäusern, Baugrundstücken oder Gewerbeimmobilien kann hingegen weiterhin individuell ausgehandelt werden, wer die Maklerprovision zahlt.

Von damals bis heute: Die Entwicklung der Regelung

Vor der Einführung der aktuellen Regelung war es weit verbreitet, dass der Käufer die gesamte Maklerprovision zahlte – unabhängig davon, wer den Makler zuerst beauftragt hatte. Dies führte oft zu einer erheblichen Zusatzbelastung für die Käuferseite, vor allem in Regionen mit hohen Immobilienpreisen wie Südbaden. Mit dem Gesetz sollte mehr Fairness und Ausgewogenheit in den Prozess gebracht und eine gerechte Lastenverteilung sichergestellt werden.

Maklerprovision bei Vermietung von Immobilien

Bei der Vermietung von Immobilien gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, das auch in Südbaden Anwendung findet. Das bedeutet, dass die Partei, die den Makler beauftragt hat – in der Regel der Vermieter –, auch die Kosten trägt. Die Höchstgrenze der Maklerprovision für Vermietungen liegt bei zwei Nettokaltmieten. Durch diese Regelung werden Mietinteressenten nicht zusätzlich belastet, wenn sie über einen Makler eine Wohnung suchen.

Mehr Fairness und Unterstützung auf dem Immobilienmarkt

Die seit 2020 geltenden Regelungen zur Maklerprovision sorgen für mehr Fairness und Gleichheit auf dem Immobilienmarkt. Sie entlasten Käufer erheblich, indem sie die finanzielle Belastung verteilen, statt sie allein auf eine der beiden Vertragsparteien abzuwälzen. Auch die Regelung beim Mieten von Immobilien schützt Mietinteressenten vor zusätzlichen Kosten.

Sie planen einen Immobilienkauf oder -verkauf oder eine Mietvermittlung in Südbaden und benötigen eine Beratung zur Maklerprovision? Kontaktieren Sie uns von AVERNET IMMOBILIEN für ein unverbindliches Gespräch. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse. Wir klären Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben!